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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BIG Events UG (haftungsbeschränkt) („Agentur“) für die Erbringung von Agenturleistungen:



§1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die BIG Events UG (haftungsbeschränkt). Die Begriffe „Auftrag, Agentur und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Agentur“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.

§2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.

§3 Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.

§4 Die Agentur haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

§5 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§6 Die Agentur bietet ihre Leistungen unverbindlich an.

§7 Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur. Wenn die Parteien keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen haben, gelten folgende Preise in folgender Reihenfolge als vereinbart:

  • Individuell vereinbarter Preis
  • Preis aus vorheriger Lieferung der gleichen Leistung
  • Listenpreis der Leistung

Die Preise der Agentur werden auf Anforderung versandt. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise der Agentur berechnet.

§8 Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.

§9 Die Agentur darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

§10 Wird eine verbindlich bestellte Leistung durch den Vertragspartner storniert, bleibt er zur Zahlung der Leistung an die Agentur nach Maßgabe folgender Regelung verpflichtet:

  • Bei einer Stornierung mehr als 28 Tage vor dem vertraglichen Leistungszeitraum 20% der Bruttoauftragssumme
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von 28 bis 14 Tagen vor dem vertraglichen Leistungszeitraum 50% der Bruttoauftragssumme
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von 14 bis 3 Tagen vor dem vertraglichen Leistungszeitraum 80% der Bruttoauftragssumme
  • Bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor dem vertraglichen Leistungszeitraum 100% der Bruttoauftragssumme

Stornierungen haben schriftlich oder per E-Mail vorgenommen zu werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Agentur.

§11 Nach Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen wird die Agentur dem Vertragspartner die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Abschlagszahlungen sind in angemessenen zeitlichen Abständen möglich. Abschlagszahlungen und Schlussrechnung sind innerhalb von fünf Tagen auszugleichen.

§12 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der beim Leistungsdatum geltenden Mehrwertsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

§13 Die Agentur haftet nicht für wetterbedingte oder technische Ausfälle. Der Auftraggeber muss sich damit ggf. entsprechend absichern. Über die jeweils bestehenden Risiken wird der Auftraggeber sich bei Bedarf vor Leistungserbringung bei der Agentur informieren und darüber hinaus selbst Vorsorge zur Absicherung eines möglichen Ausfalles tragen.

§15 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

§16 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.

§17 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Stand: 01.02.2020